Allgemeine
Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der
CS&D GmbH
-
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschl. aufgrund dieser
AGB´s. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit
Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts/
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
-
Abweichungen von diesen
AGB´s sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt
II. Angebot und Vertragsabschluß
-
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder
fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten der CS&D sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu machen,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. Preise
-
Soweit nicht anders
angegeben hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen
Preise, 3 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, ab Lager der CS&D.
IV. Liefer- und Leistungsziel
-
Liefertermine oder
–fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der
Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte
Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer
auch bei vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen und die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit heraus zuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz, oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der
Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn der Käufer
unverzüglich benachrichtigt wird. Der Verkäufer ist zur Teillieferung und
Teilleistungen berechtigt.
V. Gefahrübergang
-
Wir gewährleisten, dass
die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind:
Die
Gewährleistung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für
alle von uns gelieferten Produkte beträgt die gesetzlichen Fristen.
-
Die Gewährleistung
beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des
Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Der
Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers,
dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der
Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue
Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie
des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an
die CS&D zur Reparatur eingeschickt, bzw. angeliefert wird. Die Geräte
müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibung frei Haus eintreffen.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine
neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder,
Tonermaterial und andere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße
Benutzung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von
Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den
Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer
Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten
verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur unmittelbar dem
Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten
abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
VI. Eigentumsvorbehalt
-
Unsere Lieferbedingungen
erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst
dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns
gegenüber getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte
vom Verkäufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt wurde. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer
Saldoforderung. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem
Eigentum stehender Ware erfolgen stets in unserem Auftrag, ohne das für uns
Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit
anderen Gegenständen gemischt oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon
jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand
oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt
für uns. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen
Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die
Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat.
Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt
unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden
oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer
Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der
Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine
Abschrift des Pfandprotokolls zu übersenden. Veräußert der Käufer die von
uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein –
gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur
völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung
entstehenden Ansprüche gegen Abnehmer mit allen Nebenrechten, einschließlich
Gewinnspanne an uns ab. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware –
gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen an
denen Rechte Dritter bestehen und / oder im Zusammenhang mit der Erbringung
von Leistungen durch Dritte so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die
Höhe des von uns dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten
Wertes. Der Käufer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung
zedierten Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr,
einzubeziehen, allerdings nur so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns
gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch
uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet,
die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zugeben und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherung unsere
Forderung um mehr als 20%, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende
Sicherungen nach Wahl frei. Eine Abtretung ist unzulässig, es sei denn, es
handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns
angezeigt wird und bei welcher der Factoring – Erlös den Wert unserer
gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring – Erlöses
wird unsere Forderung sofort fällig.
VII. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten vorliegt.
VIII. Anwendbares Recht
-
Für die
Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem
Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit
der Käufer Vollkaufmann ist i. S. des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist
Bergheim ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.